Anmeldung und allgemeine Information

Ich bin ausschließlich als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gutachterlich tätig, nicht in meinen übrigen Fachgebieten (Kinder- und Jugendheilkunde und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)! In der Regel werden nur Gutachtenaufträge von Institutionen wie Gerichten und Jugendämter angenommen. Privatgutachten erfolgen nur in Ausnahmefällen, z. B. im Rahmen einer Schullaufbahnberatung. Bei einem Rechtstreit in Familienangelegenheiten sind Parteigutachten zumeist nicht hilfreich. Zeitweise bin ich verreist und dann nur per eMail und Mobiltelefon zu erreiche. Dafür kann ich in der übrigen Zeit Gutachtenaufträge sehr zügig bearbeiten.

Im Falle der Bauftratung mit einem Gutachten / einer fachärztlichen Stellungnahme benötige ich einen schriftlichen Auftrag samt des schriftlichen Einverstänisses des/der Zu-Begutachtenden bzw. ggf. der Sorgeberechtigten und eine Kostenzusage. Sachbezogene Zusatzinformationen, insbesondere Angaben zur Erreichbarkeit des/der Zu-Begutachtenden können die Durchführung beschleuigen.